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   BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94   

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BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94 (https://dejure.org/1995,4959)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1995 - 1 D 44.94 (https://dejure.org/1995,4959)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1995 - 1 D 44.94 (https://dejure.org/1995,4959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines Postbeamten - Anforderungen an die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch die Einleitungsbehörde - Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 208
  • NVwZ 1995, 1004 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 450
  • DÖV 1995, 562
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.08.1982 - 1 DB 14.82

    Einbehaltung von Gehaltsteilen - Höhe des Einbehaltungsbetrages - Lebensumstände

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
    Anders als bei einem Unterhaltsbeitrag, der nur den notdürftigen Unterhalt eines ehemaligen Beamten sichern soll, ist bei der Einbehaltung von Gehaltsteilen auf die Lebensverhältnisse des Beamten und auf dessen individuelle Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen(Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 14.82 - BVerwGE 76, 16 ).
  • BVerwG, 01.11.1985 - 1 DB 45.85
    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
    Bestätigt wird dies weiter durch die Tatsache, daß der Beamte vor Erlaß der Verfügung von der Behörde nicht aufgefordert worden war, seine aktuellen Vermögensverhältnisse darzulegen; soweit in diesem Unterlassen zugleich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu sehen ist, ist dieser Verfahrensfehler inzwischen durch die vom Beamten vorgebrachten Einwendungen geheilt (vgl. dazuBeschluß vom 1. November 1985 - BVerwG 1 DB 45.85 - BVerwGE 83, 77).
  • BVerwG, 08.03.1985 - 1 DB 12.85

    Aufhebung einer Einbehaltungsanordnung - Einleitungsbehörde - Pflichtgemäßes

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
    Im Rahmen ihrer Pflicht, die Berechtigung von Anordnungen nach §§ 91 ff. BDO fortlaufend zu überwachen, sie insbesondere einer veränderten Sach- und Rechtslage anzupassen (vgl. § 95 Abs. 2 BDO;Beschluß vom 8. März 1985 - BVerwG 1 DB 12.85 - BVerwGE 76, 344 ), kann die Einleitungsbehörde die Höhe des Einbehaltungssatzes nach pflichtgemäßem Ermessen neu bestimmen.
  • BVerwG, 27.10.1983 - 1 D 62.83

    Disziplinarverfahren gegen Beamten - Einbehaltung von 40 vom Hundert der

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
    Der Senat ist zur Entscheidung berufen, da das Verfahren in der Hauptsache gegenwärtig beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist(Beschluß vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 62.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.12.1992 - 1 DB 29.92

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens und vorläufige Enthebung aus dem Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
    Dabei bietet aber nur eine vollständige und zweifelsfreie Offenlegung der Vermögensverhältnisse durch den Beamten Gewähr dafür, daß seine persönlichen Lebensumstände und individuellen Bedürfnisse bei der Errechnung der Einbehaltungsquote im richtigen Maß berücksichtigt werden(Beschluß vom 28. Dezember 1992 - BVerwG 1 DB 29.92 -).
  • BVerwG, 02.10.1973 - I DB 10.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
    Sie ist vielmehr aufzuheben, und zwar mit rückwirkender Kraft, da der Beamte Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im gegenwärtigen Zeitpunkt hat, sondern für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt hat (Beschluß vom 2. Oktober 1973 - I DB 10.73 - BVerwGE 46, 166 ).
  • BVerwG, 10.10.1988 - 1 DB 27.88
    Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 1 D 44.94
    Deshalb sind seine Vermögensverhältnisse im Zusammenhang mit der Einbehaltung von Gehaltsteilen sowohl zum Zeitpunkt ihrer Anordnung als auch danach von Amts wegen zu überprüfen (Beschluß vom 10. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 27.88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00

    Anforderungen an die Festlegung des Einhaltungssatzes von Beamtenbezügen als

    Die Einbehaltung darf jedoch wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wiedergutzumachenden Nachteilen führen (stRspr, vgl. z.B. Beschluß vom 16. April 1996 - BVerwG 1 DB 6, 96 - m.w.N.; Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 1 D 44.94 - ; Beschluß vom 16. Februar 2000 - BVerwG 1 DB 21.99 -).

    Sie ist von Amts wegen zu fortlaufender Prüfung verpflichtet, ob sich Umstände geändert haben, die für die Einbehaltung dem Grunde oder der Höhe nach von Bedeutung wären, und sie ist gegebenenfalls berechtigt oder gar verpflichtet, eine ursprünglich getroffene Anordnung zu ändern (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1995, a.a.O.; Beschluß vom 16. April 1996, a.a.O.).

    Sie ist daher mit rückwirkender Kraft aufzuheben (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1995, a.a.O.; Beschluß vom 2. Oktober 1973 - I DB 10.73 - <BVerwGE 46, 166 [167)>).

  • VGH Bayern, 06.11.2007 - 16a CD 07.2007
    Denn nach ständiger Rechtsprechung unterliegt die Ermessensentscheidung der Disziplinarbehörde über die Höhe des Einbehaltungssatzes nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle und ist somit nur auf Ermessensfehler zu überprüfen (vgl. nur: BVerwG vom 18.8.1969 BVerwGE 33, 332/333; vom 4.8.1982 BVerwGE 76, 16/17; vom 6.2.1995 BVerwGE 103, 208/211; vom 22.5.2000 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 4; vom 3.7.2001 Az. 1 DB 17/01 Juris; BayVGH vom 2.6.1997 Az. 16 DS 96.4111 S. 14 AU; so auch: Köhler/Ratz, a.a.O., RdNr. 10 zu § 63; Zängl, a.a.O., RdNr. 4 zu Art. 84 BayDO).

    Die Disziplinarbehörde hat somit im Rahmen einer Gesamtbetrachtung den laufenden Einkünften der Familie - einschließlich des Einkommens der Ehefrau und des zufließenden Kindergeldes - den Gesamtbedarf der Familie gegenüberzustellen (st.Rspr. BVerwG vom 18.8.1969 BVerwGE 33, 332/333; vom 4.8.1982 BVerwGE 76, 16/18; vom 6.2.1995 BVerwGE 103, 208/209 f.; vom 16.4.1996 DokBerB 1996, 191/194; vom 29.5.1996 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 3;vom 3.4.2000 Az. 1 D 65.98 ; vom 22.5.2000 Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 4; BayVGH vom 2.6.1997 a.a.O.; vgl. zum Ganzen auch: Köhler/Ratz, a.a.O., RdNr. 9 zu § 38 BDG ; Claussen/Janzen, BDO, 6. Aufl. 1990, RdNr. 5a zu § 92).

  • VG Magdeburg, 09.07.2018 - 15 B 9/18

    Disziplinarverfahren; Gerichts- und Anwaltskosten; Ermittlung der

    Denn der Dienstherr hat die Pflicht, die Berechnung von Anordnungen nach § 38 Abs. 2 DG LSA fortlaufend zu überwachen, wie insbesondere einer veränderten Sach- und Rechtslage anzupassen, was sich bereits aus § 38 Abs. 4 DG LSA ergibt (vgl. nur: BVerwG, Beschl. vom 06.02.1995, 1 D 44.94; juris).

    Das Gericht weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Rechtsansicht des Antragsgegners zutreffend ist, dass auch bei einer neuen ermessensfehlerfreien Berechnung des Kürzungssatzes, diese neue Festsetzung wiederum rückwirkend zum 01.12.2017 erfolgen kann (so stetige Rechtsprechung: vgl. nur: BVerwG, Beschl. vom 06.02.1995, 1 D 44.94; VG Berlin, Beschl. vom 06.12.2005, 80 Dn 37.05; juris).

  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 16a DS 22.110

    Einbehalt der Dienstbezüge bei vorläufiger Dienstenthebung - hier:

    Es muss deshalb nachvollziehbar zunächst von den Verbindlichkeiten des Beamten ausgegangen und erst dann bestimmt werden, ob eine Einbehaltungsanordnung möglich und in welchem Umfang sie gegebenenfalls gerechtfertigt ist (BVerwG, B.v. 6.2.1995 - 1 D 44.94 - juris Rn. 7 zu § 92 BDO).

    Der Dienstherr ist dabei nicht berechtigt, dem Beamten die Möglichkeit zur Tilgung seiner Schulden zu nehmen (BVerwG, B.v. 4.8.1982 - 1 DB 14.82 - juris Rn. 16 f. zu § 92 BDO); er darf ihn nicht der Notwendigkeit preisgeben, seinen ihm gesetzlich obliegenden oder vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können (zu allem BVerwG, B.v. 6.2.1995 a.a.O. juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 11.01.2016 - 6 B 357/15

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Entfernung aus dem

    18 Der Senat weist darauf hin, dass die Aussetzung rückwirkend wirkt, da der Beamte Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im Entscheidungszeitpunkt hat, sondern für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Februar 1995, BVerwGE 103, 208, 211; SächsOVG, Beschl. v. v. 2. Dezember 2013, SächsVBl. 2014, 71, 73 = NVwZ-RR 2014, 361 Rn. 16; v. 12. August 2014 - D 6 B 78/14 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 02.12.2013 - D 6 B 147/12

    Verbleiben von amtsangemessenen Dienstbezügen eines Beamten nach einer

    Das Verwaltungsgericht hat die Kürzung der Dienstbezüge auch zu Recht mit 16 rückwirkender Kraft aufgehoben, da der Beamte Anspruch auf Rechtsschutz gegenüber der angefochtenen Entscheidung nicht erst im Entscheidungszeitpunkt hat, sondern für den gesamten Zeitraum, in dem die Maßnahme seine Rechte beeinträchtigt hat (BVerwG, Beschl. v. 6. Februar 1995, BVerwGE 103, 208, 211).
  • BVerwG, 09.06.2017 - 2 WDB 4.16

    Teilrechtskraftbescheinigung; Urkundsbeamter der Geschäftsstelle; beschränkte

    Soweit der Wehrdienstsenat in seiner älteren Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 31. Dezember 1959 - WDB 31/59 - BDHE 5, 215; so auch Beschluss vom 6. Februar 1995 - 1 D 44.94 - BVerwGE 103, 208 zur BDO; Dau, WDO, 6. Aufl. 2013, § 91 Rn. 12, § 125 Rn. 4) - etwas anderes vertreten hatte, wird hieran nicht festgehalten (so bereits BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 2 WD 4.05 - Rn. 98).
  • VGH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

    Hiergegen hat der Ruhestandsbeamte im Beschwerdeverfahren auch nichts mehr vorgebracht, so daß mit der Einleitungsbehörde - die schon in der Einbehaltungsanordnung vom 21. Mai 1990 den dem Ruhestandsbeamten verbleibenden Teil seines Ruhegehalts auch im Hinblick auf die ihm gegenüber bestehende Alimentationspflicht als angemessen bezeichnet und zur Ermittlung der Höhe des Kürzungsbetrages mit Schriftsatz vom 11. Juli 1990 weitere Ausführungen gemacht hat - davon ausgegangen werden kann, daß der standesgemäße Unterhalt des Ruhestandsbeamten und seiner Familie unter Berücksichtigung der ihm zuzumutenden Einschränkungen trotz der Einbehaltung des betreffenden Teils seines Ruhegehalts gesichert ist (vgl. BVerwG, B. v. 06.02.1995 - 1 D 44.94 -, DokBer.
  • OVG Saarland, 20.08.2009 - 6 B 360/09

    Einbehaltung von 50 Prozent der Dienstbezüge eines Beamten bei vorläufiger

    Andererseits darf die Einbehaltung jedoch wegen ihres vorläufigen Charakters nicht zu Existenz gefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder nicht wieder gutzumachenden Nachteilen führen vgl. BVerwG Beschlüsse vom 16.04.1996 - 1 DB 6, 96 - m.w.N.; vom 06.02.1995 - 1 D 44.94- , Buchholz 235 § 92 BDO Nr. 1; vom 16.02.2000 - 1 DB 21.99- und vom 22.05.2000 -1 DB 8/00-, jeweils zitiert nach Juris.
  • BVerwG, 03.04.2000 - 1 D 65.98

    Alimentationsgemäßer Bedarf eines Beamten - Nach Einleitung eines

    Zur Festsetzung eines alimentationsgemäßen Einbehaltungssatzes ist der Senat nicht befugt, da er sein eigenes Ermessen nicht an die Stelle des pflichtgemäßen Ermessens der Einleitungsbehörde setzen darf (Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 1 D 44.94, BVerwGE 103, 208 ).
  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - D 6 B 78/14

    Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung der Dienstbezüge, Beteiligung der

  • BVerwG, 03.11.1998 - 1 D 44.97

    Einbehaltung von 50 Prozent der monatlichen Dienstbezüge eines Postbeamten -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2002 - 15d A 673/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Einbehaltung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2002 - 12d A 673/02

    Besoldung eines Beamten bei vorläufiger Dienstenthebung; Anordnungen über die

  • DH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

  • BVerwG, 21.11.2000 - 1 DB 23.00

    Vereitelung der Wiederherrstellung einer uneingeschränkten Dienstfähigkeit durch

  • BVerwG, 10.06.1999 - 1 D 72.98

    Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines Postbeamten nach vorläufiger

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